Mit Spenden Steuern sparen
Wer noch vor Ende Jahr der Stiftung JAM Schweiz spendet, spart im kommenden Jahr Steuern. Unabhängig von der kantonalen Praxis darf bei der Bundessteuer bis zu 20 Prozent vom Nettoeinkommen für gemeinnützige Zuwendungen abgezogen werden.
Da weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke verfolgt werden und eine Zweckentfremdung der Stiftungsmittel auch nach Auflösung der Stiftung ausgeschlossen ist, wurde die Stiftung JAM Schweiz vom Sitzkanton Zürich von der Steuerpflicht befreit. Mit Verfügung aller kantonalen Finanzdirektionen können natürliche sowie juristische Personen freiwillige Zuwendungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an die Stiftung JAM Schweiz im Rahmen der kantonalen Bestimmungen steuerlich in Abzug bringen.
Mehr zu den erlaubten Steuerabzügen erfahren Spenderinnen und Spender aus dem aktuellen Merkblatt der Stiftung ZEWO:
Bescheinigungen der einzelnen Kantone

